Steuergutschrift 2024 Einzelne südliche SEZ von 60% Kosten
Eine wichtige Neuigkeit für das Jahr 2024 ist die Steuergutschrift für die Sonderwirtschaftszonen, für die ab Januar 2024 1,8 Milliarden vorgesehen sind.
Italiens einzige SWZ wird die bestehenden 8 ersetzen. Die Gutschrift ist für Investitionen in den Kauf oder das Leasing von Investitionsgütern für bereits bestehende oder zu errichtende Produktionsanlagen sowie für den Kauf und das Leasing von Grundstücken und Gebäuden vorgesehen.
DL Sud führte eine Steuergutschrift für Unternehmen ein, die Erstinvestitionen in Investitionsgüter für Produktionsanlagen in den Fördergebieten der Regionen Kampanien, Apulien, Basilicata, Kalabrien, Sizilien, Sardinien und Molise (Gebiete 107 Absatz 3 Buchstabe a AEUV) und in den Fördergebieten der Region Abruzzen (Gebiete 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV) tätigen, die in der Fördergebietskarte 2022-2027 ausgewiesen sind.
Beihilfefähig sind Investitionen, die in einem Erstinvestitionsprojekt enthalten sind und den Kauf oder das Leasing von neuen Maschinen, Anlagen und verschiedenen Ausrüstungen für bereits bestehende oder neu zu errichtende Produktionsanlagen in dem betreffenden Gebiet betreffen, sowie der Erwerb von Grundstücken und der Erwerb, der Bau und die Erweiterung von Gebäuden, die für die Investitionen genutzt werden.
Die Gutschrift entspricht dem Anteil der Gesamtkosten der Vermögenswerte, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 15. November 2024 erworben oder - im Falle von Immobilieninvestitionen - realisiert werden, wobei für jedes Investitionsvorhaben eine Obergrenze von 100 Mio. EUR gilt. Investitionsvorhaben mit einem Wert von weniger als 200.000 EUR sind jedoch nicht förderfähig.
Die Steuergutschrift wird in dem nach der Fördergebietskarte 2022-2027 maximal zulässigen Umfang gewährt, d. h:
- für Kampanien, Apulien, Kalabrien und Sizilien 40 % für große Unternehmen, 50 % für mittlere Unternehmen und 60 % für kleine Unternehmen;
- für Molise, Basilicata und Sardinien 30 % für große Unternehmen, 40 % für mittlere Unternehmen und 50 % für kleine Unternehmen;
- in den förderfähigen Gebieten der Abruzzen 15 % für große Unternehmen, 25 % für mittlere Unternehmen und 35 % für kleine Unternehmen.
Diese Steuergutschrift ersetzt somit die Steuergutschrift für den Mezzogiorno und die ZES-Steuergutschrift, die am 31. Dezember 2023 ausläuft.
Die neue Erleichterung, die mit DL Sud eingeführt wurde, enthält Unterschiede zu den früheren Bestimmungen.
Zunächst einmal ist der subjektive Anwendungsbereich von den Änderungen betroffen, die im Juli letzten Jahres an der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vorgenommen wurden und mit denen die Stahl-, Stein- und Braunkohleindustrie, der Verkehr und die damit verbundene Infrastruktur, die Energieerzeugung, -speicherung, -übertragung und -verteilung, die Energieinfrastruktur, der Breitbandsektor sowie der Kredit-, Finanz- und Versicherungssektor von der Entlastung ausgeschlossen wurden.
Wie bereits erwähnt, ist der Zeithorizont für Investitionen auf den 15. November 2024 begrenzt.
Es wird erwartet, dass in den nächsten Tagen ein interministerieller Erlass herausgegeben wird, in dem die Verfahren für die Inanspruchnahme der Vergünstigung sowie die Kriterien und Verfahren für die Beantragung und Verwendung der Steuergutschrift und die damit verbundenen Kontrollen festgelegt werden.

